Schlosser Aktuell -
Ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 ist für an Diabetes erkrankte Menschen erst dann gerechtfertigt, wenn eine Insulintherapie mit
täglich mindestens vier Injektionen erforderlich ist, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden
Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss,... mehr
↧