Schlosser Aktuell -
Der Bundesfinanzhof ließ mit einem aktuellen Urteil Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den behindertengerechten Umbau seines
Wohnhauses zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert bleibe dabei außer Betracht
(dies hatte die Vorinstanz anders gesehen).
Dies begründete der ... mehr
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