Schlosser Aktuell -
Nichts gegen kreatives Parken, aber Behindertenparkplätze sind tabu – auch, wenn nicht alle besetzt sind.
So hat auch das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden, dass, parkt ein Kraftfahrer verbotswidrig auf einem von mehreren öffentlichen
Behindertenparkplätzen, er auch dann abgeschleppt werden kann, wenn die anderen Behindertenparkplätze unbesetzt sind.
Ein Rechtsanwalt parkte an einem… mehr
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